Unterstellung von Beratern unter das GwG
Mit der Revision des GwG hat das Parlament den Geltungsbereich des Gesetzes auf sog. «Beraterinnen und Berater» ausgeweitet: Per 1. Oktober 2026 werden erstmals auch Personen den geldwäschereirechtlichen Pflichten unterstellt, die keine Finanztransaktionen durchführen, sondern nur beratend an bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken. Der Beitrag von Benjamin Leisinger gibt einen Überblick des Anwendungsbereichs und umreisst den konkreten Handlungsbedarf.