Die «neue Tatsache» im Nachsteuerverfahren
Um bei den direkten Steuern eine Unterbesteuerung zu korrigieren und ein Nachsteuerverfahren durchführen zu können, muss eine sogenannte «neue Tatsache» vorliegen. Hösli/Grossmann gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, was «Tatsachen» sind und welche «neu» genug sind, um ein Nachsteuerverfahren zu rechtfertigen.