Nachweis der Fristwahrung
Mit der per 1. Juni 2026 vorgenommenen Praxisänderung der Post hinsichtlich der Aufgabe von Einschreiben Inland und A-Post Plus entfällt für Geschäftskunden der klassische Aufgabebeleg, der als Nachweis für die fristgerechte Postaufgabe gedient hat. Gregor Gassmann und Valerie Gassmann analysieren die neuen Modalitäten der Post zur Eintragung im Sendungsverfolgungssystem in Bezug auf die prozessuale Fristwahrung.