Begriff und Umsatzsteuer-Behandlung von Werklieferungen und Bauleistungen in Deutschland
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen den Begriff der “Werklieferung” konkretisiert bzw. eingeschränkt. Mit Fokus auf Liefertatbestände und Leistungsverhältnisse zwischen unternehmerisch tätigen Parteien zeigt Urs Kipfer ausgehend vom rechtlichen Rahmen in der EU die steuerlichen Konsequenzen für ausländische und damit auch für Schweizer Unternehmen und erläutert ausserdem, in welchem Verhältnis die sog. “Bauleistungen” zu den Werklieferungen stehen.