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Steuerabzüge für die familienexterne Kinderbetreuung

Neuer Anlauf: Der Nationalrat hat sich am 14. Juni 2021 für deutlich höhere Steuerabzüge für die familienexterne Kinderbetreuung ausgesprochen.

Jährlich bis zu CHF 25’000 — maximal die effektiven Kosten — sollen künftig pro Kind für die familienexterne Betreuung bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden können. Heute sind es maximal CHF 10’100.

Die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs trifft vor allem einkommensstarke
Haushalte, in welchen beide Elternteile ein hohes Erwerbseinkommen haben.

Beseitigung negativer Erwerbsanreize 

Der Bundesrat rechnet mit Mindereinnahmen von CHF 10 Millionen, geht aber davon aus, dass die Mindereinnahmen durch positive Beschäftigungsimpulse auf längere Sicht kompensiert oder sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert werden können.1

Nach dem deutlichen Ja des Nationalrats geht die Vorlage nun in den Ständerat.