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Erhöhung der Kinderabzüge: Bundesrat empfiehlt Annahme

Am 27. September 2020 findet die Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer statt. Der Bundesrat empfiehlt, die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs und des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern anzunehmen.

Am 27. September 2020 findet die Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer statt. Der Bundesrat empfiehlt, die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs und des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern anzunehmen.

  • Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder künftig bis zu 25’000 Franken pro Kind abziehen können (bisher 10’100 Franken)
    Der Bundesrat argumentiert in seiner Mitteilung, dass die grob geschätzten Steuerausfälle von 10 Millionen Franken pro Jahr mittelfristig kompensiert werden können.
  • Der allgemeine Kinderabzug soll auf 10’000 Franken pro Kind erhöht werden (bisher 6’500 Franken)
    Diese Massnahme führt zu Steuerausfällen von geschätzten 370 Millionen Franken pro Jahr.

Vollständige Mitteilung des Bundesrates