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Gewinn- und Kapitalsteuern

Grundzüge, kompakte Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur Besteuerung juristischer Personen (Gewinn- und Kapitalsteuern).

Einführung

Als juristische Personen geführte Unternehmen sind eigene Steuersubjekte und müssen u.a. eine Gewinn- und Kapitalsteuer entrichten. Die Gewinnsteuer wird von Bund, den Kantonen und Gemeinden erhoben, die Kapitalsteuer hingegen nur von den Kantonen und Gemeinden.

Das Steuerrecht unterscheidet zwei Gruppen von juristischen Personen:

  • Die Kapitalgesellschaften (v.a. AG und GmbH) und Genossenschaften
  • Die übrigen juristischen Personen (v.a. Vereine und Stiftungen)

    Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und damit keine Steuersubjekte. Sie werden durch die Einkommens- und Vermögenssteuern der jeweiligen Inhaber steuerlich erfasst.

Zusammenfassung Gewinn- und Kapitalsteuer

Lesen Sie hier die Steuern kompakt!-Zusammenfassung zur Gewinn- und Kapitalsteuer von Roger M. Cadosch:

(PDF; aktualisiert: März 2023)

Steuern kompakt! Zusammenfassungen wichtigster Steuerarten der Schweiz

Gesetze und Verordnungen

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | 642.11
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PDF (komplett)

Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) | 642.14
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)

Weitere Erlasse zur
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Verwaltung

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Kreisschreiben
Rundschreiben

Literatur

Steuer Revue
Die Steuer Revue orientiert monatlich über die wichtigsten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung juristischer Personen
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www.cosmosverlag.ch
Weitere Fachliteratur und Veranstaltungen zur Besteuerung juristischer Personen finden Sie unter www.cosmosverlag.ch (Thema Gewinn- und Kapitalsteuer)
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