Gewinn- und Kapitalsteuern
Grundzüge, kompakte Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur Besteuerung juristischer Personen (Gewinn- und Kapitalsteuern).
Einführung
Als juristische Personen geführte Unternehmen sind eigene Steuersubjekte und müssen u.a. eine Gewinn- und Kapitalsteuer entrichten. Die Gewinnsteuer wird von Bund, den Kantonen und Gemeinden erhoben, die Kapitalsteuer hingegen nur von den Kantonen und Gemeinden.
Das Steuerrecht unterscheidet zwei Gruppen von juristischen Personen:
- Die Kapitalgesellschaften (v.a. AG und GmbH) und Genossenschaften
- Die übrigen juristischen Personen (v.a. Vereine und Stiftungen)
Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und damit keine Steuersubjekte. Sie werden durch die Einkommens- und Vermögenssteuern der jeweiligen Inhaber steuerlich erfasst.
Zusammenfassung Gewinn- und Kapitalsteuer
Lesen Sie hier die Steuern kompakt!-Zusammenfassung zur Gewinn- und Kapitalsteuer von Roger M. Cadosch:
(PDF; aktualisiert: März 2024)
Wichtige Links zum Thema
Gesetze und Verordnungen
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | 642.11
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) | 642.14
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)
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