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ZH – Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Das Steueramt des Kantons Zürich veröffentlichte einen kompakten Praxishinweis zur steuerlichen Behandlung von Bitcoins und vergleichbaren Kryptowährungen. Die Kantone Zug und Luzern haben bereits ähnliche Hinweise publiziert.Steueramt Zürich über die Vermögenssteuer Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (§ 38 StG). Aus Gründen der Einfachheit sind diese im Wertschriften- und…

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