Umsetzung der sog. «Quick Fixes» im deutschen Recht zum 1.1.2020
Die «Quick Fixes» enthalten einige Erleichterungen, aber vor allem eine Reihe von Verschärfungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Für die betroffenen Unternehmen besteht in mehrfacher Hinsicht sofortiger Handlungsbedarf.