Deutsches Erbschaftsteuerklassenprivileg auch für LI-Stiftungen
Urteilskommentar zum Entscheid FG Fulda vom 07.03.2019Das Finanzgericht Fulda hat mit Gerichtsbescheid vom 7.3.2019 (Geschäftsnummer 10 K 541/17) entschieden, dass die Beschränkung des Erbschaftsteuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 ErbStG auf Familienstiftungen «im Inland» gegen die Kapitalverkehrsfreiheit i. S. des Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums verstösst und entsprechend zu unterbleiben hat. Mögliche…