Paradigmenwechsel beim Rückkauf eigener Beteiligungsrechte
Hinsichtlich der Kapitalsteuer kam das Bundesgericht mit Leitentscheid vom 14. November 2019 zum Schluss, dass die bisherige steuerliche Praxis nicht fortgeführt werden kann. Wie nachfolgend ausgeführt wird, gilt dies nach der hier vertretenen Ansicht auch für die Gewinnsteuer. Mit Bezug auf die Verrechnungssteuer ergeben sich gewisse relevante Veränderungen im Zusammenhang mit dem Kapitaleinlageprinzip.