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Anschaffungsdaten-Übermittlungnach bilateralen Steuerabkommen – Lücke geschlossen!

Durch die geplanten Änderungen im Verrechnungssteuerrecht könnten schweizerische Zahlstellen mit neuen Aufgaben belastet werden. Umgekehrt konnte kürzlich eine Erleichterung für Zahlstellen in der Schweiz und in Liechtenstein sowie ihre Kunden erreicht werden, und zwar im Hinblick auf bilaterale Steuerabkommen.

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