Bundesgericht: Verlegung der Steuerjustiz von Lausanne nach Luzern
Das Bundesgericht hat beschlossen, die Steuerrechtsfälle von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne in die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern zu verschieben. Martin Zweifel über die Hintergründe dieser Verlegung.