Am 1. Oktober 2020 wurde die neue Fassung der MWST-Info 20 Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen veröffentlicht.
In MWST-Info 20 wird geregelt, ab welchem Zeitpunkt eine von der ESTV festgelegte oder geänderte Praxis gemäss Artikel 65 Absatz 3 MWSTG gilt.
Anpassungen der Praxisfestlegungen können erfolgen durch:
- Erstmalige Praxisfestlegung (Ziff. 2)
- Änderung der bestehenden Praxis (Ziff. 3)
- Praxispräzisierungen und redaktionelle Anpassungen (Ziff. 4)
Eine Übersicht der neuen Fassung der MWST-Info 20 wird in Ziff. 1 der entsprechenden Publikation angeboten (tabellarische Übersicht).
Hinweis
Erstmalige Praxisfestlegungen, Praxisänderungen, Praxispräzisierungen und relevante redaktionelle Anpassungen werden in den jeweiligen MWST-Infos resp. MWST-Branchen-Infos ausdrücklich gekennzeichnet. Die vorliegend gewählte begriffliche Unterscheidung (erstmalige Praxisfestlegung/Änderung der bestehenden Praxis/Praxispräzisierungen/redaktionelle Anpassungen) sowie deren zeitliche Wirkung gilt ab Publikationsdatum der vorliegenden MWST-Info 20 [01. Oktober 2020] . Die bis 30. September 2020 verwendeten Bezeichnungen für Anpassungen der Praxisfestlegungen werden nicht der neuen Terminologie angepasst.