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Besteuerung von Kryptowährungen

Wichtigste Neuerungen und praktische Übersichten aus steuerrechtlicher Sicht.

Am 14. Dezember 2021 publizierte die ESTV, Dienstabteilung DVS, ihr neues Arbeitspapier zur Besteuerung von Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs). Das überarbeitete Arbeitspapier, welches die aktuelle Steuerpraxis basierend auf den der ESTV bis Ende Dezember 2020 unterbreiteten Sachverhalten und Transaktionen wiedergibt, enthält neu auch Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Anlage-Token mit Beteiligungsrechten. Ausserdem äussert sich das aktualisierte Dokument erstmals zur Frage, ob Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage als Mitarbeiterbeteiligungen im Sinne von Artikel 17a DBG qualifizieren.

Arbeitspapier ─ Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICO/ITO) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben (PDF, 345 kB, estv.admin.ch) Ersetzt Ausgabe vom 27. August 2019

Wichtigste Neuerungen

Die Publikation eines neuen Krypto-Arbeitspapiers durch die ESTV ruft nach einer (kritischen) Rezeption durch die Lehre. Alex Uschatz macht in seinem in der Steuer Revue 3/2022 publizierten Beitrag auf die wichtigsten Neuerungen aufmerksam und würdigt diese konstruktiv. Der Beitrag schliesst mit einem Blick auf das noch schlummernde Potential.

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Mehr zum Thema

Alain Friedrich und Sandro Di Giulio verschaffen mit ihrem bereits in der Ausgabe 2/2022 veröffentlichten Beitrag einen Überblick zur einkommens- und vermögenssteuerlichen Beurteilung von Kryptowerten: Friedrich/Di Giulio, Steuern und Kryptovermögenswerte StR 2022, 90-106.