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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes

Die Vorlage umfasst verschiedene Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung.

Plattformbesteuerung

Im Bereich des Versandhandels sollen elektronische Plattformen wie Internet-Marktplätze selbst als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen gelten und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben (siehe dazu auch den Fachartikel von Annina Müller, erschienen in der Zoll + MWST Revue: Plattformbesteuerung: Plattformbetreiberinnen als Leistungserbringerinnen).

Administrative Erleichterungen

Kleinen und mittleren Unternehmen soll neu die jährliche Abrechnung mit Ratenzahlungen offen stehen (Ziel: Reduktion des administrativen Aufwands).

Die ESTV soll zudem ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.

Massnahmen zur Steuersicherung

Als Massnahme gegen Serienkonkurse soll die ESTV neu von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Sicherheiten verlangen können, wenn sie mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind.

Neu soll auch eine generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten gelten.

Neue Steuerausnahmen

Für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen soll neu eine Steuerausnahme eingeführt werden.

Auch für Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen ist eine neue Steuerausnahme vorgesehen.

Weitere Inhalte der Vorlage

Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Für Produkte der Monatshygiene soll künftig der reduzierte Steuersatz gelten. Die Vorlage sieht zudem vor, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt.

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