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Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Steuerrecht

Die ESTV hat ihre Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen (2022 bis 2024) aktualisiert.

Zusammenstellung

Die Liste umfasst Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben.1 Sie enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.

In nachfolgender bearbeiteter Zusammenstellung der ESTV-Liste ist das Datum der (geplanten) Inkraftsetzung jeweils oberhalb der weiterführenden Links aufzufinden.2

Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2022-2024

ÄnderungInhalt in Kürze 
Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

01.01.2022 

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
Umsetzung der Motion Luginbühl (14.3450) «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen». Finanzielle Sanktionen mit Strafzweck sollen im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig sein. Ausländische Sanktionen sind neu aber im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.
Obligationenrecht (Aktienrecht)  

Frühestens 01.01.2023 

Gesetz
Botschaft
Mit der Aktienrechtsrevision sind Änderungen des DBG, StHG, StG und VStG in Bezug auf das Kapitalband und die steuerliche Behandlung von Bilanz und Erfolgsrechnung in Fremdwährung vorgesehen.
Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich 

Frühestens
01.01.2022
(Referendumsfrist bis 7.10.21)

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor:
1. Die Kantone werden im DBG und StHG verpflichtet, – neben dem schriftlichen – ein  elektronisches Verfahren vorzusehen.
2. Bei den Steuern im Zuständigkeitsbereich des Bundes kann der Bundesrat die die Unternehmen zu einem ausschliesslich elektronischen Vorgehen verpflichten.
3. Bei der Meldung von Versicherungsleistungen ist die AHV-Nummer zu verwenden.
Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente)

Voraussichtlich 01.01.2022
(Referendumsfrist: 7.10.2021)

Gesetzesentwurf
Botschaft
Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, werden die bestehenden befristeten Ausnahmen von der Verrechnungssteuer verlängert. Dies betrifft die Pflichtwandelanleihen (CoCos), die Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sowie Anleihensobligationen, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds).
Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

01.01.2022

Verordnung
Erläuterungen
Medienmitteilung
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) 

01.01.2022  

Verordnung
Erläuterungen
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Motion KVF-S (17.3631) «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» sieht in der Vernehmlassung vor, den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber zu verringern. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale.
Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (Zinssatzverordnung EFD)

01.01.2022

Verordnung
Erläuterungen
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Motion Jauslin (16.3055) «Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuerlassen» harmonisiert die Verzugs- und die Vergütungszinssätze bei vom EFD erhobenen Steuern und Abgaben. Dafür werden fünf bestehende Zinsverordnungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt. Die Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer wird angepasst.
Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Entwurf 1: Frühestens
01.01.2022
(Referendumsfrist bis Oktober 2021)     Entwurf 2 und Vorentwurf 3:
Nicht bestimmbar

Entwurf 1
Erläuternder Bericht zu 1
Medienmitteilung      
Vorentwurf 2
Vorentwurf 3
Erläuternder Bericht zu 2 und 3
Die Entwürfe zur teilweisen Umsetzung der Pa.Iv. der FDP-Liberale Fraktion (09.503) «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» sehen im Entwurf 1 vor, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Entwurf 1 wurde in der Schlussabstimmung vom 18.06.2021 von beiden Räten angenommen. Vorentwürfe 2 und 3 befassen sich mit der Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe. Der Entwurf 2 soll im Rahmen der Reform des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer behandelt werden.
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Frühestens 01.01.2022

Gesetzesentwurf
Bericht der Kommission
Medienmitteilung
Mit der Umsetzung der Pa.Iv. Markwalder 20.455 wird eine Änderung von Art. 33 Abs. 3 DBG angestrebt, so dass die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden können.
Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer

Frühestens 01.01.2022
Das Meldeverfahren für Beteiligungserträge im Konzern soll erleichtert werden. Die notwendige Beteiligungsquote soll gesenkt und die Bewilligungsdauer verlängert werden.
Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung 

Frühestens
01.01.2023

Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S (17.400) «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Vernehmlassungsvorlage vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auf dem Eigenheim entfallen im DBG sowohl die Unterhaltskosten als auch die ausserfiskalisch motivierten Abzüge. Im StHG bleiben die letztgenannten Abzüge im Sinne einer Kann-Vorschrift bestehen. Der allgemeine Schuldzinsenabzug soll weiterhin in einem bestimmten Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug berechtigen. Zusätzlich soll ein sog. Ersterwerberabzug eingeführt werden. 
Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Frühestens 01.01.2023 

Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» sieht in der Vernehmlassungsvorlageeine Flexibilisierung der Besteuerung des Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, angepasst an die jeweiligen Anlagebedingungen, vor. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft)

Frühestens 01.01.2023

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erfordern Anpassungen bei der Mehrwertsteuer, um Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Die Vorlage enthält weiter Massnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für KMU. Zudem werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt. 
Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Frühestens 01.01.2023

Vorentwurf
Bericht der Kommission
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Pa.Iv. Feller (17.448) «Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht» sieht vor, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben.
Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen

Frühestens 01.01.2023

Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag.
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Frühestens 01.01.2023

Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung
Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Die vorliegende Reform soll die Rahmenbedingungen verbessern. Zur Stärkung des Fremdkapitalmarktes sollen daher Zinserträge mit Ausnahme der Zinsen aus Kundenguthaben an inländische natürliche Personen von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden. Ausserdem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden.
Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung

Frühestens
01.01.2024

Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Umsetzung der überwiesenen Motion Grin (17.3171). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
Bearbeitete Zusammenstellung der ESTV-Liste Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2022-2024.

Letzte Änderung 26.7.2021

Fussnoten

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerpolitik/fachinformationen/inkrafttreten-neuerungen.html (zuletzt besucht am 31.7.2021).

In der unter https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerpolitik/fachinformationen/inkrafttreten-neuerungen/2022-24.html publizierten Liste der ESTV sind zahlreiche Links falsch gesetzt. Diese wurden hier bereinigt (zuletzt besucht am 31.7.2021).