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Gesetzesentwicklungen ab 2022

Nachfolgende Liste zeigt anstehende Gesetzes- und Verordnungsprojekte in der Übersicht.

Die nachfolgende Übersicht ( zusammengestellt durch die ESTV) zeigt Änderungen von Gesetzen und Verordnungen im Steuerbereich ab 2022

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

01.01.2022

Umsetzung der Motion Luginbühl (14.3450) «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen». Finanzielle Sanktionen mit Strafzweck sollen im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig sein. Ausländische Sanktionen sind neu aber im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung

Obligationenrecht (Aktienrecht)

Voraussichtlich 01.01.2022  

Mit der Aktienrechtsrevision sind Änderungen des DBG, StHG, StG und VStG in Bezug auf das Kapitalband und die steuerliche Behandlung von Bilanz und Erfolgsrechnung in Fremdwährung vorgesehen.

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich 

Frühestens 01.01.2022

Die Umsetzung der Motion Schmid (17.3371) «Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen» sieht vor, dass auf die Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden kann. Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen bei der ESTV verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.

Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung

Änderung im Bundesgesetz zur Verrechnungssteuer

Verlängerung der befristeten Ausnahmen für Pflichtwandelanleihen, Anleihen mit Forderungsverzicht und die nach Bankengesetz wandel- oder reduzierbaren Anleihensobligationen

Voraussichtlich 01.01.2022

Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, werden die bestehenden befristeten Ausnahmen von der Verrechnungssteuer verlängert. Dies betrifft die Pflichtwandelanleihen (CoCos), die Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sowie Anleihensobligationen, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds).

Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung

Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

01.01.2022

Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.

Verordnung
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) 

Frühestens 01.01.2022

Die Umsetzung der Motion KVF-S (17.3631) «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» sieht in der Vernehmlassung vor, den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber zu verringern. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale.

Verordnungsentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung 

Aktualisiert (17. März 2021):
Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zur Änderung der Berufskostenverordnung des EFD (Umsetzung der Motion 17.3631 KVF-S) (PDF, 611 kB)

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (PDF, 325 kB)

Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (PDF, 138 kB)

Neue Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Steuern und Abgaben sowie Änderung der Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer

Frühestens per 01.01.2022

Die Umsetzung der Motion Jauslin (16.3055) «Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuerlassen» sieht vor, die Verzugs- und die Vergütungszinssätze bei vom EFD erhobenen Steuern und Abgaben zu harmonisieren. Dafür sollen fünf bestehende Zinsverordnungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Die Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer wird angepasst.

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung 

Frühestens 01.01.2023

Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S (17.400) «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Vernehmlassungsvorlage vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auf dem Eigenheim entfallen im DBG sowohl die Unterhaltskosten als auch die ausserfiskalisch motivierten Abzüge. Im StHG bleiben die letztgenannten Abzüge im Sinne einer Kann-Vorschrift bestehen. Der allgemeine Schuldzinsenabzug soll weiterhin in einem bestimmten Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug berechtigen. Zusätzlich soll ein sog. Ersterwerberabzug eingeführt werden. 

Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung 

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Entwurf 1: Frühestens,01.01.2022, Entwurf 2 und Vorentwurf 3:
Nicht bestimmbar

Die Entwürfe zur teilweisen Umsetzung der Pa.Iv. der FDP-Liberale Fraktion (09.503) «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» sehen im Entwurf 1 vor, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Entwurf 2 und Vorentwurf 3 befassen sich mit der Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe. Der Entwurf 2 soll im Rahmen der Reform des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer behandelt werden.

Entwurf 1
Erläuternder Bericht zu 1
Entwurf 2
Vorentwurf 3
Erläuternder Bericht zu 2 und 3
Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Frühestens 01.01.2023 

Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Die vorliegende Reform soll die Rahmenbedingungen verbessern. 

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Frühestens 01.01.2023 

Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» sieht in der Vernehmlassungsvorlageeine Flexibilisierung der Besteuerung des Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, angepasst an die jeweiligen Anlagebedingungen, vor. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung

Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft

MWSTG: Frühestens 01.01.2023

Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erfordern Anpassungen bei der Mehrwertsteuer, um Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Die Vorlage enthält weiter Massnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für KMU. Zudem werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt. 

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Frühestens 01.01.2023

Die Umsetzung der Pa.Iv. Feller (17.448) «Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht» sieht in der Vernehmlassungsvorlage vor, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben.

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe

Frühestens 01.01.2023

Die Umsetzung der Pa.Iv. Addor (19.429) «Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe» sieht in der Vernehmlassungsvorlage eine Ausnahmebestimmung von der Ersatzabgabepflicht vor. Danach werden die Schweizergardisten während ihrer Dienstzeit von der Ersatzabgabe befreit.

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung