Passer au contenu

Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Botschaft zum StADG verabschiedet. Aufgrund der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Vorlage in inhaltlicher und sprachlicher Hinsicht.

Hintergrund und Handlungsbedarf

Das Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung trat im Jahr 1951 in Kraft und erfuhr seither nur wenige Änderungen.

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes (neu: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich; StADG) soll den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht Rechnung getragen und sichergestellt werden, dass Abkommen im Steuerbereich, insbesondere von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auch zukünftig rechtsicher durchgeführt werden können.

Gesetzesrevision

Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Normen mit zusätzlichen Regelungsbereichen zu ergänzen. Die Gesetzesrevision legt fest, wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält. Zudem nimmt das neue Gesetz die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen auf.

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Botschaft zum StADG verabschiedet. Aufgrund der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Vorlage in inhaltlicher und sprachlicher Hinsicht. Er sorgte insbesondere dafür, dass die Kantone stärker in die Vorbereitung der Verständigungsverfahren einbezogen werden.

Wie weiter?

Das Eidgenössische Parlament wird sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 erstmals mit der Vorlage befassen.

.