Passer au contenu

Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Steuerrecht

Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) fasst in ihrer aktualisierten Übersicht die Gesetzes- und Verordnungsveränderungen zusammen, die in den Jahren 2021 bis 2023 in Kraft treten werden.

Inkrafttreten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Steuerrecht (Jahre 2021 bis 2023)

Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) fasst in ihrer aktualisierten Übersicht die Gesetzes- und Verordnungsveränderungen zusammen, die in den Jahren 2021 bis 2023 in Kraft treten werden. Es sind dies folgende Veränderungen:

Finanzielle Sanktionen

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

Frühestens 01.01.2021 

Umsetzung der Motion 14.3450 Luginbühl «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen». Neu soll im Gesetz ausdrücklich geregelt werden, dass Unternehmen insbesondere finanzielle Sanktionen mit Strafzweck und Bestechungsgelder nicht von den Steuern abziehen können.

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
[Siehe dazu auch: Opel, Neuregelung des Bussenabzugs für Unternehmen, StR 2020, S. 518 ff.]

Kinderdrittbetreuungskosten

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) 

Frühestens 01.01.2021 (Volksabstimmung 27.09.2020)

Um dem Mangel an inländischen Fachkräften entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sollen künftig höhere Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten im DBG möglich sein (Erhöhung von 10‘100 auf 25‘000 Franken). Zudem hat das Parlament beschlossen, auch den allgemeinen Kinderabzug im DBG von 6‘500 auf 10‘000 Franken zu erhöhen.

Gesetzesentwurf
Botschaft
Abstimmungsunterlagen

Aktienrecht

Obligationenrecht  

Frühestens 01.01.2022

Mit der Aktienrechtsrevision sind Änderungen des DBG, StHG, StG und VStG in Bezug auf das Kapitalband und die steuerliche Behandlung von Bilanz und Erfolgsrechnung in Fremdwährung vorgesehen.

Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung 

Finanzordnung 2021

Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021

01.01.2021  

Mit der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) wird die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängert.

Bundesbeschluss
Botschaft
Abstimmungsunterlagen 

Quellenbesteuerung

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung)

01.01.2021  

Ausweitung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV):Alle ansässigen Quellensteuerpflichtigen, deren Bruttoerwerbseinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, werden obligatorisch der NOV unterstellt.Wer als Ansässiger über Einkünfte verfügt, die nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, wird ebenfalls einer obligatorischen NOV unterstellt.Alle anderen Ansässigen können neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Das gilt auch für Nicht-Ansässige, welche die Voraussetzungen zur Quasi-Ansässigkeit erfüllen.

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
Verordnung
Erläuterungen zur Verordnung
Medienmitteilung 

Automatischer Informationsaustausch

Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG, AIAV) 

Frühestens 01.01.2021 

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) prüft die innerstaatliche Umsetzung des globalen Standards über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mittels Länderüberprüfungen. In diesem Rahmen hat das Global Forum Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Mit dieser Vorlage sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden.

Gesetzesentwurf
Botschaft
Verordnungsentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung 

Wehrpflichtersatzabgabe

Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe 

01.01.2021 

Umsetzung der überwiesenen Motion Müller Walter (14.3590) «Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit». Danach sollen sämtliche geleisteten Zivilschutztage bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden. Für nach der Dienstplichtdauer geleistete Zivilschutztage gibt es neue eine anteilmässige Rückerstattung zuviel bezahlter Ersatzabgaben. 

Verordnung
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Berufskosten

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) 

Frühestens 01.01.2022  

Die Umsetzung der Motion 17.3631 KVF-S sieht in der Vernehmlassung vor, den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber zu verringern. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale.

Verordnungsentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung 

Verrechnungsteuer (1/2)

Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

Frühestens 01.01.2022

Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern.

Verordnungsentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Wohneigentumsbesteuerung

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung 

Frühestens 01.01.2022

Die Umsetzung der Pa.Iv. 17.400 sieht gemäss Vernehmlassungsvorlage vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auf dem Eigenheim entfallen im DBG sowohl die Unterhaltskosten als auch die ausserfiskalisch motivierten Abzüge. Im StHG bleiben die letztgenannten Abzüge im Sinne einer Kann-Vorschrift bestehen. Der allgemeine Schuldzinsenabzug soll weiterhin in einem bestimmten Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug berechtigen. Zusätzlich soll ein sog. Ersterwerberabzug eingeführt werden. 

Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung 

Elektronische Verfahren

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

Frühestens 01.01.2022 

Auf die Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen bei der ESTV verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.

Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung 

Stempelabgaben

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

unbestimmt 

Die zwei Vorentwürfe sehen eine zweistufige Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vor, um so die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz zu wahren und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Vorentwurf 2
Vorentwurf 3
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung 

Heiratsstrafe

Bundesgesetz über die Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung  

unbestimmt

Die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden. Damit soll eine jahrzehntelange Kontroverse beendet und die verfassungswidrige Mehrbelastung der betroffenen Ehepaare aufgehoben werden. Das Parlament hat die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung wieder an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen.

Gesetzesentwurf
Botschaft
Zusatzbotschaft
Medienmitteilung

Verrechnungssteuer (2/2)

Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Frühestens 01.01.2022

Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Gleichzeitig bestehen im geltenden System der Verrechnungssteuer Sicherungslücken. Die vorliegende Reform kann beide Probleme entschärfen. 

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Leibrenten

Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814)

Frühestens 01.01.2023 

Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Mit der beantragten Neuregelung wird der steuerbare Ertragsanteil der Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen flexibilisiert und den jeweiligen Anlagebedingungen angepasst. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.

Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Mehrwertsteuer

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung

Frühestens 01.01.2023 

Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erfordern Anpassungen bei der Mehrwertsteuer, um Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Die Vorlage enthält weiter Massnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für KMU. Zudem werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt.

Gesetzesentwurf
Verordnungsentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung

Letzte Änderung 07.09.2020