Passer au contenu

MWST-Publikationen: Materielle Anpassungen publiziert

Verlängerung der Ausfuhrfrist im Reiseverkehr, Tourismusabgabe, Kinder- und Jugendbetreuung, Internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

Übersicht

Verlängerung der Ausfuhrfrist im Reiseverkehr

MWST-Info 04 Steuerobjekt (MI 04)

Das EFD verlängert die Exportfrist für die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung vom 8. Juni 2020 der Verordnung des EFD vom 24. März 2011 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die neue Frist gilt für Waren, die ab dem 1. August 2020 gekauft werden (AS 2020 2853).1

Publiziert: 01.08.2020, Stand ab: 01.08.2020

Tourismusabgabe

MWST-Branchen-Info 08 Hotel- und Gastgewerbe (MBI 08)

7.11 Kur- und Beherbergungstaxen
(siehe Anmerkung im zweiten Auge, Anmerkung im letzten Auge)

Praxispräzisierung betreffend die korrekte Rechnungsstellung von allfälligen Zuschlägen bei Kur- oder Beherbergungstaxen. Es wird zudem präzisiert, dass Tourismusabgaben, bei denen es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Abgabe handelt, auch bei separater Fakturierung als Teil der Beherbergungsleistung der Steuer zum Sondersatz unterliegen.2

Publiziert: 27.07.2020, Stand ab: 27.07.2021

MWST-Branchen-Info 12 Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine (MBI 12)

16.2 Öffentlich-rechtliche Tourismusabgaben
(siehe Anmerkung in neu hinzugefügtem Auge)

Es wird präzisiert, dass Tourismusabgaben, bei denen es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Abgabe handelt, von den Tourismusorganisationen zu versteuern sind. Die Besteuerung richtet sich nach der dafür dem Beherbergungsbetrieb gegenüber erbrachten Leistung. In der Regel handelt es sich um eine zum Normalsatz steuerbare Werbeleistung.3

Publiziert: 27.07.2020, Stand ab: 27.07.2021

Kinder- und Jugendbetreuung

MWST-Info 04 Steuerobjekt (MI 04)

Praxisänderung ab 01.01.2021: Die bisherige Voraussetzung (Gemeinwesen als Auftraggeber) für die Steuerausnahme von mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Leistungen entfällt. Der bisherige Text nach der Aufzählung wird gelöscht und durch den Verweis auf in der Ziffer 3.1 der MWST-Branchen-Info Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen beschriebenen Praxis ersetzt. Die Aufzählung wird durch drei weitere Beispiele ergänzt. Die neue Praxis gilt rückwirkend, wenn die Voraussetzungen gemäss MWST-Info 20 Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen erfüllt sind.4

Publiziert: 27.07.2020, Stand ab: 01.01.2021

MWST-Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen (MBI 22)

Praxisänderung ab 01.01.2021: Die ESTV geht davon aus, wenn eine Einrichtung Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung erbringt, dass sie dafür eingerichtet ist. Die bisherigen Voraussetzungen (Gemeinwesen als Auftraggeber sowie Vorhandensein einer ganzheitlichen Leistung) für die Steuerausnahme von mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Leistungen entfallen. Neu genügt, dass die Leistungserbringerin solche Leistungen erbringt, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendbetreuung stehen. Diese Praxis wird mit 5 Beispielen ausgedeutet. Die neue Praxis gilt rückwirkend, wenn die Voraussetzungen gemäss MWST-Info 20 Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen erfüllt sind.5

Publiziert: 27.07.2020, Stand ab: 01.01.2021

Internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

MWST-Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen (MBI 22)

Neue Ziffer. Praxisänderung ab 01.01.2021:
Neu dürfen auch private, gemeinnützige Organisationen unter gewissen Voraussetzungen Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe g MWSTG in Anspruch nehmen.
Diese Praxis wird auch mit 4 Beispielen ausgedeutet.
Die neue Praxis gilt rückwirkend, wenn die Voraussetzungen gemäss MWST-Info 20 Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen erfüllt sind.6

Publiziert: 27.07.2020, Stand ab: 01.01.2021

Fussnoten

Abschnitt nach: ESTV, zusätzliche Information zur materiellen Änderung (gekürzt), https://www.gate.estv.admin.ch/ abgerufen am 01.08.2020.

Abschnitt nach: ESTV, zusätzliche Information zur materiellen Änderung (gekürzt), https://www.gate.estv.admin.ch/ abgerufen am 01.08.2020.

Abschnitt nach: ESTV, zusätzliche Information zur materiellen Änderung (gekürzt), https://www.gate.estv.admin.ch/ abgerufen am 01.08.2020.

Abschnitt nach: ESTV, zusätzliche Information zur materiellen Änderung (gekürzt), https://www.gate.estv.admin.ch/ abgerufen am 01.08.2020.

Abschnitt nach: ESTV, zusätzliche Information zur materiellen Änderung (gekürzt), https://www.gate.estv.admin.ch/ abgerufen am 01.08.2020.

Abschnitt nach: ESTV, zusätzliche Information zur materiellen Änderung (gekürzt), https://www.gate.estv.admin.ch/ abgerufen am 01.08.2020.