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ESTV publiziert Kreisschreiben «Kapitaleinlageprinzip»

Mit der STAF kommt es zu Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip. Die ESTV publiziert entsprechendes Kreisschreiben.

STAF: Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip

Mit Annahme der Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom 19. Mai 2019 wurden die steuerfreie Rückzahlung sowie die Verwendung von Reserven aus Kapitaleinlagen bei einer direkten Teilliquidation von in der Schweiz kotierten juristischen Personen eingeschränkt1.

Die ESTV publizierte am 23. Dezember 2019 ein entsprechendes Kreisschreiben (Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip»).

Inkrafttreten neues Kreisschreiben

Dieses Kreisschreiben tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.

Links

Fachartikel zum Thema

In der Steuer Revue 2/2020 wird eine Abhandlung zum Thema erscheinen, wir werden diese – sobald verfügbar – hier verlinken. Update 7. Februar 2020: Link zum Fachartikel KS 29b der ESTV zum Kapitaleinlageprinzip

Fussnoten

vgl. hierzu STEFAN OESTERHELT, Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip, EF 2019, 867 ff. (Link, geprüft: 25.12.2019)