Einkommens- und Vermögenssteuern
Grundzüge, kompakte Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur Besteuerung natürlicher Personen (Einkommens- und Vermögenssteuer).
Einführung
Natürliche Personen zahlen u.a. Einkommens- und Vermögenssteuern.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden erheben eine Einkommenssteuer. Dabei können folgende Einkommensarten unterschieden werden:
- Erwerbseinkünfte
- Vermögenserträge
- Vorsorgeeinkünfte
- sonstige Einkünfte
Steuerbar ist nur das reine Einkommen nach Berücksichtigung aller zulässigen Abzüge. Die Steuertarife sind durchwegs progressiv ausgestaltet.
Die Vermögenssteuer wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben, nicht aber vom Bund. Vom Reinvermögen (Bruttovermögen – Schulden) können kantonal unterschiedliche Abzüge (Sozialabzüge) vorgenommen werden. Zudem gewähren die meisten Kantone bestimmte Steuerfreibeträge.
Zusammenfassung Einkommens- und Vermögenssteuern
Lesen Sie hier die Steuern kompakt!-Zusammenfassung zur Einkommens- und Vermögenssteuer von Roger M. Cadosch:
(PDF; aktualisiert: März 2024)
Wichtige Links zum Thema
Gesetze und Verordnungen
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | 642.11
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) | 642.14
Html (Artikel einzeln)
PDF (komplett)
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