Die jüngste Revision des international harmonisierten Warenverzeichnisses der Weltzollorganisation (WZO) macht eine Anpassung des Schweizer Zolltarifs nötig. Diese hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 genehmigt.1 Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Für neue Produktkategorien wird damit eine präzisere und international einheitliche Tarifeinreihung ermöglicht.
Mit der vorliegenden Revision wird dem technologischen Fortschritt durch das Einführen neuer, spezifischer Zolltarifnummern Rechnung getragen, beispielsweise für hybride Fahrzeuge, Drohnen, 3D-Drucker, neue Produkte der Tabakindustrie oder essbare Insekten. Berücksichtigt werden mit der vereinfachten Einreihung von Zellkulturen und Placebos auch zwei wichtige Anliegen der schweizerischen Pharmaindustrie. Ausserdem erhält das Warenverzeichnis (Nomenklatur) neue Zolltarifnummern für chemische Erzeugnisse und elektronische Abfälle, um die Aussagekraft der Statistik zu verbessern und Handelsströme besser überwachen zu können. Es handelt sich dabei insbesondere um Stoffe, die für Mensch und Tier sowie die Umwelt bedenklich sind. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen der Zollverwaltung (Zolltarif – Tares, Änderungen auf den 1.1.2022).
Die nächste Revision ist für 2027 vorgesehen.
Fussnoten
Vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84239.html (zuletzt besucht am: 05.07.2021) sowie https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/67484.pdf (zuletzt besucht am: 05.07.2021).