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Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person; Beweislastverteilung (ZH; OW)

2 Steuerpflicht 2.2 Steuerpflicht interkantonal Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person; Beweislastverteilung (ZH; OW) Seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2000 (Art. 72 Abs. 1 StHG) kann eine juristische Person nach Art. 20 Abs. 1 StHG bloss dann einem Kanton persönlich zugehörig und damit unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn sich entweder ihr (formeller) Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung dort befindet. Anders als noch unter den vorharmonisierten kantonalen…

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