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Ehrenamtlichkeit als Voraussetzung der Steuerbefreiung – ein alter Zopf?

Es entspricht der gängigen Praxis der kantonalen Steuerbehörden, die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen – vorab Stiftungen und Vereine – davon abhängig zu machen, dass die Stiftungsräte resp. Vereinsvorstände ehrenamtlich tätig werden und damit gleichsam «Opfer» erbringen1. Dieses Erfordernis wird in der Regel auf die lange Tradition ehrenamtlichen Engagements in der Schweiz zurückgeführt2. Zu hinterfragen ist, wie sich dies auf das geltende Recht stützen lässt…

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