Zum Inhalt springen

Nichtanerkennung des genehmigten Spesenreglements

Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt, vom 17. November 2016 1 Sachverhalt Die S AG mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft vermittelt Arbeitskräfte an vorwiegend in Basel ansässige Pharmakonzerne. Sie liess im Jahr 2008 ihr allgemeines Spesenreglement von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung Basel-Landschaft genehmigen. Eine darin enthaltene Bestimmung betrifft die Spesen der sog. «Contractors», welche die S AG temporär einstellt und die ihren Drittkunden…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».