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Interkantonales Steuerrecht

Grundzüge, kompakte Zusammenfassung und weiterführende Informationen zum interkantonalen Steuerrecht.

Einführung

Die interkantonale Doppelbesteuerung ist verboten (BV 127 Abs. 3). Bis heute fehlt jedoch eine Bundesgesetzgebung zum interkantonalen Doppelbesteuerungsverbot. Das Bundesgericht hat aber in einer langjährigen, direkt auf die Verfassungsnorm gestützten Rechtsprechung das Doppelbesteuerungsverbot konkretisiert und Regeln zu ihrer Vermeidung aufgestellt. Deshalb ist das interkantonale Steuerrecht heute im Wesentlichen sogenanntes Richterrecht. Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) enthält verschiedene Bestimmungen, welche direkt die Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen den Kantonen regeln. Von grösserer Bedeutung für die Vermeidung von Doppelbesteuerung ist das StHG jedoch durch die Vereinheitlichung der kantonalen Steuergesetze, weil es damit Konfliktpotenzial bei Anknüpfungspunkten zu mehreren Kantonen schon im Vornherein weitgehend beseitigt.

Zusammenfassung interkantonales Steuerrecht

Lesen Sie hier die Steuern kompakt!-Zusammenfassung zum interkantonalen Steuerrecht von Mathias Oertli:

(PDF; aktualisiert: Juni 2022)

Steuern kompakt! Zusammenfassungen

Gesetze und Verordnungen

Interkantonales Doppelbesteuerungsverbot
BV 127 Abs. 3

Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) | 642.14
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Schweizerische Steuerkonferenz
Aktuelles

Literatur

Steuer Revue
Über die wichtigsten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung im Bereich des interkantonalen Steuerrechts orientiert monatlich die Steuer Revue
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Weitere Fachliteratur und Veranstaltungen zum interkantonalen Steuerrecht finden Sie unter www.cosmosverlag.ch (Thema Interkantonales Steuerrecht)
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