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Geldwerte Leistungen: Praxiseskalation bei Steuern und AHV

Stellt eine Steuerbehörde eine geldwerte Leistung an den Aktionär fest, so meldet sie dies oft einer zweiten Steuerbehörde. Das führt dort zu einem neuen Verfahren und typischerweise zu einer zusätzlichen Steuer auf dem gleichen Sachverhalt. Im vorliegenden Beitrag argumentieren die Autoren Schär und Rabaglio, dass dieses Meldewesen zum Problem geworden ist und zeigen auf, inwiefern der Bundesgerichtsentscheid vom 27.12.2017 ihrer Ansicht nach in eine Eskalation der Praxis führen wird.

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