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Erbschaftssteuer (LU)

Falls der erbschaftssteuerrechtliche Nachlass neben beweglichem auch unbewegliches Vermögen umfasst, das in einem andern als dem letzten Wohnsitzkanton des Erblassers liegt, können beide bzw. alle Kantone den jeweiligen Teil jedes Erbteils oder jedes Vermächtnisses besteuern. Massgebend ist dabei die Quote, die dem kantonalen Anteil am Gesamtnachlass entspricht. Dasselbe Recht hat jeder reine Belegenheitskanton, wobei hier das Verhältnis der im Kanton gelegenen Grundstücke zu den…

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