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Umsetzungsarbeiten bei Kantonen, Arbeitgebern und weiteren Akteuren benötigt Zeit: Die Gesetzesrevision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sowie die Totalrevision der Quellensteuerverordnung treten per 1.1.2021 in Kraft.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 die Botschaften zur SV17 und zur Abschaffung der Heiratsstrafe verabschiedet.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung verabschiedet.
Kreisschreiben zur steuerlichen Behandlung von Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich; aktualisiertes Kreisschreiben zur Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger.
Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) publizierte jüngst zwei Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen 2018 für Vorschüsse oder Darlehen (in CHF und in Fremdwährungen).
bundesrätliche Eckwerte für die Botschaft orientieren sich stark an der Vernehmlassungsvorlage.
Die Steuervorlage 17 bleibt dringlich. Die parlamentarische Beratung soll bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden.
Das KS 13 behandelt Securities Lending and Borrowing-Geschäft sowie Repo-Geschäft als Gegenstand der Verrechnungssteuer, ausländischer Quellensteuern, der Stempelabgaben und der direkten Bundessteuer.
Der Bericht einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über das geltende Recht und erläutert bzw. würdigt die seitens Politik und Wirtschaft geäusserte Kritik.
Die ESTV publizierte am 30.11.2017 das entsprechende Kreisschreiben Nr. 42. Im Weiteren wurden neue erste Entwürfe zur MWST-Praxis aufgeschaltet.
Am Donnerstag publizierte die EFV die Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Index der Steuerausschöpfung 2018. Dabei werden die Fiskalabgaben dem Ressourcenpotenzial gegenübergestellt. Eine Übersicht und ein interkantonaler Vergleich.
Inhalt und Inkrafttreten der Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV).
Die ESTV kommunizierte jüngst ihre Haltung zur Frage, wie sich der AIA auf die Möglichkeit zur straflosen Selbstanzeige auswirke.
Der Ort der Besteuerung liegt neu am Wohnort des Maklers bzw. am Sitz der Maklerfirma, sofern sich dieser in der Schweiz befindet.
Die Broschüre «Steuerstatistik – Auf einen Blick» informiert über die Steuereinnahmen und die statistischen Auswertungen von natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2016 berechnet. Die Belastungen in Ihrer Vielfalt.
In Kürze: Ziele und Eckwerte, nächste Schritte, erste Reaktionen.
Bis spätestens Mitte 2017 sollen die Eckwerte und Vorschläge für das weitere Vorgehen ausgearbeitet sein.
Bis spätestens Mitte 2017 sollen die Eckwerte und Vorschläge für das weitere Vorgehen ausgearbeitet sein.
Den drei interessanten Abhandlungen folgen Updates zu nationalen und internationalen Entwicklungen in der Steuerpolitik. Die Ausgabe schliesst mit dem Rechtsprechungs-Service (diesmal mit der praktischen Entscheidübersicht).
Lesen Sie nach, was die Medienlandschaft im abgelaufenen Monat in steuerlicher Hinsicht bewegte. Dominierendes Thema war die Unternehmenssteuerreform III.
Die Mehrheit der Kantone hat zwischenzeitlich entschieden, ob, ab wann und in welcher Höhe Abzugsbeschränkungen eingeführt werden sollen. Im nachfolgenden Beitrag werden diese Neuerungen sowie die Auswirkungen für Angestellte dargelegt
Schwyz belastet am wenigsten, Genf am meisten. Eine sinkende Tendenz weist Basel-Stadt auf.
Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck, sollen in Zukunft ausdrücklich als nicht geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten.
Bundesrat Ueli Maurer hat am 27. Oktober 2016 an einer Medienkonferenz die Argumente des Bundesrates zugunsten einer Annahme der Unternehmenssteuerreform III (USR III) dargelegt.