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Beseitigung der «Heiratsstrafe»: Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet. Die Zusatzbotschaft enthält insbesondere neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft vom März 2018.

Rückblick

  • Am 21. März 2018 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung
  • Im Juni 2018 informierte der Bundesrat die Öffentlichkeit über eine neue, deutlich
    höhere Schätzung der Anzahl Zweiverdienerehepaare, die von einer verfassungswidrigen Mehrbelastung bei der direkten Bundessteuer betroffen sind. Nach der Bekanntmachung der neuen Schätzung wurden beim Bundesgericht mehrere Beschwerden gegen die Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» eingereicht.
  • Am 10. April 2019 stellte das Bundesgericht eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit fest und hob die Abstimmung vom 28. Februar 2016 auf.
  • In der Folge erteilte der Bundesrat den Auftrag für die Ausarbeitung einer Zusatzbotschaft, welche er nun verabschiedet hat.

Der Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet. Die Zusatzbotschaft enthält insbesondere neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft vom März 2018.

1,5 Mrd. Mindereinnahmen

Von einer verfassungswidrigen steuerlichen Mehrbelastung seien geschätzte 450’000 Zweiverdienerehepaare und 250’000 Rentnerehepaare betroffen. Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Die aktualisierte Schätzung der finanziellen Auswirkungen ergibt Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,5 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 1,2 Milliarden Franken auf den Bund und rund 300 Millionen Franken auf die Kantone.

Im Bereich der Sozialversicherungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass in einer Gesamtbetrachtung die verheirateten Personen leicht bessergestellt seien als unverheiratete Personen. Er sieht in diesem Bereich deshalb keinen Handlungsbedarf.

Gegenvorschlag wird angestrebt

Die Zusatzbotschaft erlaubt es dem Parlament, verschiedene Anliegen der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung inhaltlich zu behandeln und einen faktischen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Bei einem allfälligen Rückzug durch das Initiativkomitee würde über die Volksinitiative nicht nochmals abgestimmt.

Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) (PDF, 419 kB)