Kurzmitteilung
Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) informiert mit dem Rundschreiben 2-122-D-2014-d über ...
- die Höchstabzüge für die Säule 3a im Steuerjahr 2015 und
- die Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer für das Kalenderjahr 2015
Höchstabzüge für die Säule 3a (Steuerjahr 2015)
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule (Pensionskasse):
CHF 6'768.00 (2014: 6’739.00)
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule:
20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 33'840.00 (2014: 33’696)
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.
Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer (Kalenderjahr 2015)
Die Zinssätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
- Verzugs- und Rückerstattungszins 3.0 %
- Vergütungszins für Vorauszahlungen 0.25 %
Mehr zum Thema
Download: Rundschreiben 2-122-D-2014-d (PDF, admin.ch)
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Direkte Steuern | 21. Oktober 2014