Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern: Vereinbarung mit Deutschland verlängert
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland im Kontext der Corona-Pandemie wird mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland im Kontext der Corona-Pandemie wird mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert.
Ende Oktober publizierte die ESTV eine aktualisierte Version ihres Kreisschreibens «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen». Das Wichtigste im Überblick.
In ihrem Rundschreiben vom 22. Oktober 2020 orientiert die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) über die Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2021 sowie die Höchstabzüge für die Säule 3a im Steuerjahr 2021.
Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) fasst in ihrer aktualisierten Übersicht die Gesetzes- und Verordnungsveränderungen zusammen, die in den Jahren 2021 bis 2023 in Kraft treten werden.
Sämtliche geleisteten Zivilschutztage sollen bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 beschlossen. Die geänderte Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Am 27. September 2020 findet die Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer statt. Der Bundesrat empfiehlt, die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs und des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern anzunehmen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet unter https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch eine neue, in drei Module gegliederte Dienstleistung für Steuerberechnungen an.
Mit der STAF kommt es zu Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip. Die ESTV publiziert entsprechendes Kreisschreiben.
In ihrem Rundschreiben vom 22. Oktober 2019 orientiert die Eidg. Steuerverwaltung über die Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2020 sowie die Höchstabzüge für die Säule 3a im Steuerjahr 2020.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet. Die Zusatzbotschaft enthält insbesondere neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft vom März 2018.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat am 14. Februar 2019 einen Vorentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet.
Das Steueramt des Kantons Zürich veröffentlichte einen kompakten Praxishinweis zur steuerlichen Behandlung von Bitcoins und vergleichbaren Kryptowährungen. Die Kantone Zug und Luzern haben bereits ähnliche Hinweise publiziert. Steueramt Zürich über die Vermögenssteuer Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (§ 38 StG). Aus Gründen der Einfachheit sind diese im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als „übrige Guthaben“, mit Angabe der Bezeichnung der…