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Grenzen des kantonalen Gestaltungsspielraums bei der Grundstückgewinnsteuer
Die Abhandlung von Seiler lotet die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Kantone hinsichtlich der Ausgestaltung der der Grundstückgewinnsteuer und der Definition ihrer Bemessungsgrundlage nach Art. 12 StHG aus.
MWST Rechtsprechung 3-2020
Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 (3. Übersicht 2020)
Vermögensbesteuerung; pro rata (StHG; ZH)
Im StHG ist festgelegt, dass eine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem anderen Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes für die gesamte Steuerperiode besteht, auch wenn sie im Laufe des Jahres begründet, verändert oder aufgehoben wird. In diesem Fall wird der Wert der Vermögensobjekte im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit vermindert. Im Übrigen werden das Einkommen und das Vermögen zwischen den beteiligten Kantonen in sinngemässer Anwendung…
Pauschale Steueranrechnung (PStAV; BS)
Für die Bestimmung des Maximalbetrages nach Art. 9 Abs. 4 PStAV sind nur die Erträge mit einzubeziehen, auf welchen in den Partnerstaaten der Schweiz im Einklang mit den anwendbaren DBA Steuern erhoben worden sind; dies entspricht auch dem Sinn des Maximalbetrages: Dabei geht es um die Begrenzung der pauschalen Steueranrechnung auf den Steuerbetrag, der sich ergäbe, wenn es sich beim betreffenden Ertrag um einen Zufluss aus inländischer Quelle handeln würde. Dieser Zweck des…
Conditions pour une exonération en raison d’un but de service public ou d’utilité publique (LIFD; LHID; GE)
L’exonération d’une personne morale sur la base de l’art. 56 let. g LIFD suppose la réalisation des trois conditions générales cumulatives suivantes: l’exclusivité de l’utilisation des fonds, l’irrévocabilité de l’affectation des fonds et l’activité effective de l’institution conformément à ses statuts. Outre ces trois conditions générales, il faut, conformément au texte de l’art. 56 let. g LIFD, que la personne morale poursuive un but de service public ou…
Assistance administrative; droit d’être entendu; information des tiers non visés par demande d’assistance administrative mais apparaissant dans données transmises (CDI CH-ES; LAAF; PA)
De manière générale, les CDI ne prévoient pas la participation à la procédure des personnes visées par une procédure d’assistance, ni, a fortiori, celle des personnes qui ne sont pas visées par une demande, mais dont le nom apparaît dans les renseignements que le détenteur transmet à l’Administration fédérale. Ces questions relèvent de la procédure et des garanties offertes par le droit interne de l’Etat requis, qui figurent, pour ce qui concerne la Suisse, dans la LAAF…
Rezension: Einführung in das internationale Steuerrecht der Schweiz
Locher/Marantelli/Opel: Einführung in das internationale Steuerrecht der Schweiz. Rezension von Moriz Seiler.
Beiträge an ausländische Vorsorgepläne
Durch die zunehmende Mobilität sind Arbeitnehmende während ihres Erwerbslebens vermehrt in unterschiedlichen Staaten mit verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit tätig. Die Autoren Meier und Stotzer gehen in der Frage nach, wie Beiträge an ausländische Sozialversicherungen bzw. Vorsorgepläne steuerlich zu handhaben sind, wenn das Erwerbseinkommen in der Schweiz besteuert wird.
Ausweitung der Steuersukzession im Mehrwertsteuerrecht
Vogelsang diskutiert den Bundesgerichtsentscheid vom 21.2.20 zur Frage der partiellen Steuersukzession unter dem geltenden MWST-Recht und zeigt dessen Implikationen und in diesem Zusammenhang offen gebliebene Fragen auf.
Blickpunkt Bundeshaus 4-2020
Sommersession 2020 der eidgenössischen Räte: Die parlamentarische Beratung zur steuerlichen Behandlung von Bussen ist abgeschlossen. National- und Ständerat wollen den nachträglichen Einkauf in die Säule 3a ermöglichen. Neu eingereichte Vorstösse thematisieren unter anderem die Berufskosten im Homeoffice.
Entscheidübersicht 3-2020
Zusammenfassungen steuerrechtlicher Entscheide des Bundesgerichts und weiterer Instanzen in der praktischen Übersicht (3. Übersicht 2020).
Abgrenzung zur Liebhaberei; Beurteilungsmethode (DBG; StHG; ZH)
Die erforderliche Gewinnstrebigkeit setzt sich aus der generellen Gewinngeeignetheit des Vorgehens (objektives Element) und der individuellen Gewinnerzielungsabsicht der betreffenden Person (subjektives Element) zusammen. Abgesehen von Aktivitäten, die von vornherein offensichtlich ungeeignet sind, einen Gewinn zu generieren, wird die Anerkennung als selbständige Erwerbstätigkeit in der Regel erst dann verweigert, wenn aufgrund der Beobachtung einer Tätigkeit über mehrere Geschäftsjahre…
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