Alle Fachartikel
Trusts und die Verrechnungssteuer
Ausschüttungen aus Trusts unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Aber wie steht es um die Rückerstattungsberechtigung, wenn ein Trust z. B. Anteile an einer Schweizer Gesellschaft hält, die Dividenden ausschüttet: Liegt die Rückerstattungsberechtigung dann beim Settlor, beim Begünstigten oder beim Trustee? In diesem Beitrag gibt Fischer einen Überblick, wem ein allfälliger Rückerstattungsanspruch zusteht.
Externe Versicherung in der beruflichen Vorsorge
Die Autoren Meier und Stotzer legen eine Fallstudie zur externen Versicherung in der beruflichen Vorsorge vor.
Mehrwertsteuer auf Vermittlung von Hypotheken und Wertpapieren
Zwei neuere Bundesgerichtsentscheide haben Klarheit geschaffen, wann eine von der MWST ausgenommene Vermittlung von Hypotheken, Aktien oder strukturierten Produkten vorliegt. Der Autor Can beleuchtet die verbleibende Frage, wie eine ausgenommene Vermittlung eines Vermögensverwalters von seiner steuerbaren oder steuerbefreiten Beratungstätigkeit abzugrenzen ist.
Blickpunkt Bundeshaus 3-2021
Frühjahrssession 2021 der eidgenössischen Räte: Die eidgenössischen Räte empfehlen die Volksinitiative «99%» zur Ablehnung. Beim Bundesgesetz über elektronische Verfahren dauert die Differenzbereinigung an. Der Ständerat wird ein weiteres Mal über einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer diskutieren.
Entscheidübersicht 3-2021
Zusammenfassungen steuerrechtlicher Entscheide des Bundesgerichts und weiterer Instanzen in der praktischen Übersicht (3. Übersicht 2021).
Aufenthalt aus medizinischen Gründen; Ambulante Behandlung (DBG; StHG; ZH)
Anders als bei der Begründung eines steuerrechtlichen Wohnsitzes wird für die Annahme eines steuerrechtlichen Aufenthalts einzig ein tatsächliches Verweilen im Sinne einer physischen Anwesenheit (objektives Element) vorausgesetzt. Das subjektive Element der Absicht des dauernden Verbleibens ist hingegen nicht erforderlich. Der Aufenthalt zu Sonderzwecken kann auch bei Vorliegen eines ausländischen Wohnsitzes am Ort der Lehranstalt oder Heilstätte zu einem dortigen steuerrechtlichen…
Estimation fiscale des participations dans des sociétés non cotées; reprise d’amortissements et dissolution du fonds d’amortissement sur des participations qualifiées (LIFD; LHID; GE)
En l’espèce, il n’est pas contesté que la recourante a acquis la totalité des participations des trois sociétés auprès de tiers indépendants. Dans un tel cas, le prix d’acquisition représente en principe la valeur vénale. Un amortissement n’est envisageable qu’en cas de perte de valeur des participations ou, selon la doctrine, d’achat à un prix surfait. Dès lors que la recourante n’a pas établi une perte de valeur des participations, les amortissements annoncés ne…
Abkommensberechtigung von Personal Holdings
Oesterhelt und Opel fragen in diesem Beitrag, welchen Anforderungen die “Substanz” einer Personal Holding genügen muss, damit die Rückerstattungsberechtigung nicht unter dem Titel des Abkommensmissbrauchs ganz oder teilweise verweigert wird.
Zeitliche Wirkung der mehrwertsteuerlichen Praxispublikationen
Der Beitrag von Imstepf beschreibt die von der ESTV in Bezug auf die zeitliche Wirkung ihrer Praxispublikationen getroffene Lösung und analysiert die zugrundeliegenden Überlegungen.
Expertengruppe weist der Steuerpolitik den Weg
Eine von Bundesrat Ueli Maurer eingesetzte Expertengruppe «Steuerstandort Schweiz» hat Empfehlungen für die Steuerpolitik verabschiedet. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft stellen dem Schweizer Steuersystem insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Sie erkennen aber ein beträchtliches volkswirtschaftliches Potential, wenn bestimmte Steuerreformen umgesetzt würden.
MWST Rechtsprechung 1-2021
Rechtsprechungsübersicht 1/2021 des Schweizerischen Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer.
Activité indépendante vs. hobby; commerçant professionnel de titres; moment d’imposition du bénéfice lié à une vente d’immeuble; égalité dans l’illégalité (LIFD; LHID; VS)
En matière de commerce de titres, la manière de procéder systématique et planifiée, ainsi que l’utilisation de connaissances techniques spéciales ont une importance moindre; en revanche, il faut donner plus de poids aux critères du volume des transactions et de l’engagement de fonds étrangers importants. Pour être qualifiée d’indépendante, il est dans tous les cas décisif que l’activité dans son ensemble soit orientée vers l’obtention d’un gain, ce qui s’évalue…
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