Neuausrichtung der Steuerbefreiungspraxis im Kanton Zürich
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Stiftungen ist der Kanton Zürich mit einer im interkantonalen Vergleich restriktiven Steuerbefreiungspraxis kontinuierlich zurückgefallen und hat nun Anpassungen in Bezug auf die Entschädigung des Stiftungsrats, unternehmerische Fördertätigkeiten und solche im Ausland beschlossen, die Thomas Sprecher umreisst und diskutiert.