Finanzierung von Start-ups mit Wandeldarlehen
Die Finanzierung von Start-ups läuft in der Schweiz häufig über Wandeldarlehen, wobei die ESTV den Wandeldiskont praxisgemäss als Zins qualifiziert und darauf Einkommens- und Verrechnungssteuer erhebt, sofern die 10/20 Nicht-Banken Regel nicht eingehalten wird. Für die Qualifikation als sog. ‹klassische Wandeldarlehen›, bei denen diese Steuerfolgen ausbleiben, hat die ESTV zusätzliche Kriterien aufgestellt, welche Stefan Oesterhelt beleuchtet.