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Ausgewählte Fachartikel

Eintreten oder Nichteintreten?

Gemäss der Bundesverfassung kommt dem Bundesgericht die Aufgabe zu, Recht zu sprechen – es nimmt sich aber nicht in einem umfassenden Sinn “der Sache an”, sondern es beurteilt nach strengen Regeln, die einen fairen, in allen Verfahren gleichen Ablauf sicherstellen sollen, das, was ihm vorgelegt wird und tritt sogar in knapp 30 Prozent der Eingaben gar nicht erst auf die Streitfrage ein.

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Der grundstückgewinnsteuerliche «Kettenaufschub»

Der grundstückgewinnsteuerliche “Kettenaufschub” findet seine Grundlage im harmonisierten Steuerrecht von Kantonen und Gemeinden. Man versteht darunter die (theoretische!) Möglichkeit, gestützt auf verschiedene aneinandergekettete Aufschubtatbestände die Grundstückgewinnsteuern unendlich lange aufzuschieben. Martin Kocher und Isabelle Rupf zeigen unter Einbezug der einschlägigen Rechtsprechung die Voraussetzungen und Grenzen des “geketteten Aufschubs” auf.

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