Beteiligungen im Geschäftsvermögen
Je nach gewählter Vermögensstruktur können Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen gehalten werden oder dem Geschäftsvermögen zufallen, wo Kapitalgewinne steuerbar sind. Tabea Lorenz und Olivier Margraf beleuchten die steuerlichen Abgrenzungskriterien, das Teilbesteuerungsverfahren bei laufenden Erträgen und Veräusserungsgewinnen und verfahrensrechtliche Fragen der Umqualifikation.