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Mehrwertsteuer

Grundzüge, kompakte Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur schweizerischen Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer (MWST) wird vom Bund erhoben und bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland. Entsprechend wird im Zusammenhang mit der MWST von einer Konsum- oder Verbrauchssteuer gesprochen. Aktuell gelten:

  • Normalsatz: 8,1 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 %
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %

Die MWST ist eine indirekte Steuer, Steuersubjekt und Steuerträger fallen auseinander. Getragen wird die Steuer vom Endverbraucher. Steuerpflichtig hingegen ist, wer (unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht) ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen betreibt, wer eine auf nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt (mehr zur Steuerpflicht in der Zusammenfassung).

Die MWST ist weiter eine Objektsteuer, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt wird (im Gegensatz zum Beispiel zur Einkommensteuer).

Zusammenfassung Mehrwertsteuer

Lesen Sie hier die Steuern kompakt!-Zusammenfassung zur Mehrwertsteuer von Pierre Scheuner:

Neue Version folgt in Kürze

Steuern kompakt! Zusammenfassungen

Gesetze und Verordnungen

Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) | 641.20
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Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) | 641.201
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Mehrwertsteuer

Verfassungsrechtliche Grundlage
BV 130

Verwaltung

Eidg. Steuerverwaltung

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