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Revue fiscale

Articles spécialisés du numéro 4/2018

Gemeinsame Unternehmenssteuer

Liebe Leserinnen und Leser «Wir haben uns entschlossen – mit mehr Nachdruck als in der Vergangenheit – das Projekt ‹Gemeinsame Unternehmenssteuer mit Frankreich› voranzutreiben, und auch das gerade mit Blick auf die Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das heisst, wenn wir überlegen, wie wir auch eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern zwischen Frankreich und Deutschland entwickeln, werden auch die Realitäten, die wir jetzt in Amerika vorfinden,…
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Objet; assistance administrative; pratique des status updates; décision incidente; mesures provisionnelles (CDI CH-ES; LAAF; LTF)

En indiquant à l’autorité requérante qu’un recours a été formé contre sa décision, l’Administration fédérale ne lui fournit aucun des renseignements requis, en d’autres termes aucune information vraisemblablement pertinente pour la taxation des contribuables. La communication de l’existence d’un recours ne constitue donc pas une exécution partielle de l’assistance administrative. En informant l’autorité requérante de l’existence d’un recours, l’Administration…
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Nullveranlagung; Wirkungen (DBG; STHG; ZH)

Ergibt sich eine Nullveranlagung, fehlt es der steuerpflichtigen Person regelmässig an einem Feststellungs- oder einem andersartigen Rechtsschutzinteresse, das sie zur Anfechtung des Entscheids berechtigen könnte. Ob von Bundesrechts wegen ein steuerliches Normaljahr (2010) und ein Kurzjahr (erstes Quartal 2011) oder doch ein Langjahr (1. Januar 2010 bis 31. März 2011) bestand, hat vorderhand unentschieden zu bleiben, da eine Nullveranlagung vorliegt. Entsprechend ist etwa auch noch nicht…
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Angabe eines unrichtigen Fristablaufes im Einspracheentscheid; Vordatierung des Entscheides (DBG; StHG; BE)

Die falsche Angabe über den Ablauf der Rechtsmittelfrist stellt einen Eröffnungsmangel dar; den vom Mangel Betroffenen darf nach Treu und Glauben daraus kein Nachteil erwachsen. Diese Praxis steht indessen unter dem Vorbehalt, dass der Betroffene den Irrtum nicht bemerkt hat und ihn bei gebührender Aufmerksamkeit auch nicht hätte bemerken müssen. Dabei darf nur eine grobe prozessuale Unsorgfalt einer Partei dazu führen, dass der Schutz von Treu und Glauben nicht greift. Unter den…
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