Articles de fond
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Haltedauer beim Beteiligungsabzug
Im Grundsatzurteil 2C_469/2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Beteiligungsabzug auf Veräusserungsgewinnen nur dann gewährt wird, wenn eine Beteiligung von 10% während einer Periode von einem Jahr gehalten wird. Offen ist dagegen die Frage, ob auch unterjährig veräusserte Beteiligungsrechte für den Beteiligungsabzug qualifizieren.
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Administration et direction effectives
Quels sont les indices qui permettent de déterminer s’il y a lieu de s’écarter du siège formel pour l’assujettissement illimité à l’impôt ou l’assujettissement à l’impôt anticipé? Une fois de plus, les faits déterminent le droit. Mais pour savoir quels sont les faits pertinents, encore faut-il connaître le droit.
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Spontaner Austausch von Steuerrulings
BEPS Action 5, der als Minimalstandard von der Schweiz umgesetzt werden muss, sieht einen spontanen Austausch gewisser Steuerrulings vor. Die Schweiz wird diese Vorgaben durch den Erlass einer Verordnung umsetzen. Betroffen sind aber nur Rulings, welche nach dem 1.1.2010 erteilt wurden und am 1.1.2017 bzw. am 1.1.2018 noch in Kraft sind.
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Verjährung von Verlustscheinforderungen am Beispiel von Steuerforderungen
Erfolglose Betreibungsmassnahmen münden regelmässig in Pfändungsverlustscheinen. In der Steuerbezugspraxis stellen sich einige Fragen im Zusammenhang mit der Verjährung von entsprechenden Steuerforderungen, welche sich auch vor dem Hintergrund der auslaufenden Übergangsregelung von altrechtlichen Verlustscheinen akzentuieren.
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Ort der Leistungserbringung bei grenzüberschreitenden mehrwertsteuerlichen Sachverhalten Schweiz/Deutschland
Die Folgen der möglichen Szenarien für Schweizer Lebensmittelexporteure gehen weit über das europäische Lebensmittelrecht hinaus: In der Wahl ihrer Strategie besteht erheblicher Optimierungspotenzial betreffend den Produktabsatz in der EU. Nebst den umsatzsteuerlichen Auswirkungen sollten immer auch direktsteuerliche Aspekte und Bestimmungen zu den Verrechnungspreisen berücksichtigt werden.
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Europarechtskonformität der überdachenden Besteuerung?
Marc Enz und Benedikt Pirker nehmen den EuGH-Entscheid zur Europarechtskonformität der sog. “überdachenden Besteuerung” zum Anlass, näher auf deren rechtliche Behandlung aus der Perspektive des FZA einzugehen.
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Steuerneutrale Ausschüttung eines Betriebs an Schwestergesellschaft
Anders als bei der steuerlichen Spaltung kommt bei der Konzernübertragung eine Sperrfrist zur Anwendung. Im Hinblick auf Teilverkäufe in der Gruppe erscheint es vorteilhaft, wenn die Transaktion ohne Sperrfrist als steuerneutrale Spaltung qualifiziert werden kann. Dafür bietet sich in gewissen Fällen eine Betriebsausschüttung direkt an die Schwestergesellschaft zum Gewinnsteuerwert an.
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Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft
Eine im inländischen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft ist auch dann ein Geschäftsbetrieb i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. a DBG, wenn sie in der Schweiz keine festen Geschäftseinrichtungen unterhält und keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Genfer Ruling von 1985 ist mit Inkrafttreten des DBG als Steuerabkommen nichtig geworden und kann daher nicht angerufen werden.
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Ort der Leistungserbringung bei grenzüberschreitenden mehrwertsteuerlichen Sachverhalten Schweiz/Deutschland
Die mehrwertsteuerlichen Aspekte der EU-Adresspflicht in der neuen EU-Lebensmittelverordnung 1169/2011 für Schweizer Lebensmittelexporteure am Beispiel Schweiz – Deutschland
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Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Recht der direkten Steuern – ein schweizerischer Anachronismus?
Es erscheint je länger desto mehr fragwürdig, ob die schweizerische Unterscheidung der beiden Straftatbestände Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Recht der direkten Steuern wirklich haltbar ist.
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Substanzerfordernis im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Konzernverhältnis
Bei der Ausschüttung von Dividenden an ausländische Muttergesellschaften stellt sich aus Schweizer Sicht die Frage nach deren ausreichender Substanz: Kann die Empfängergesellschaft den geforderten Substanznachweis nur ungenügend erbringen, wird ihr die Abkommensberechtigung abgesprochen und die Rückerstattung verweigert.
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Emissionsabgaben trotz steuerbefreitem fusionsähnlichem Zusammenschluss
Im Entscheid 2C_1001/2014 kommt das Bundesgericht implizit zum Schluss, dass die Befreiung der Emissionsabgabe bei Quasifusionen lediglich dann nicht gilt, wenn eine Abnahmeumgehung vorliegt. Im besprochenen Fall wurde eine solche bejaht, obwohl sich Argumente finden liessen, dass die Transaktion weder ungewöhnlich noch ausschliesslich fiskalisch motiviert war.