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Revue douanière + TVA
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Articles de fond

In Kürze 3/2021

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser Vorab in eigener Sache: Wir haben den Bereich MWST in der Redaktion breiter aufgestellt und freuen uns sehr, Markus Metzger von der Tax Team AG als weiteres Mitglied im Redaktionsteam begrüssen zu dürfen. Wir kennen und schätzen Markus Metzger seit vielen Jahren als Steuerexperten und freuen uns darauf, dass er seine langjährige Berufserfahrung, die er unter anderem als Partner bei einer grossen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft…
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In Kürze 2/2021

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser Zunächst einmal herzlichen Dank für die erfolgten positiven Rückmeldungen auf unsere thematische Öffnung, die uns sehr gefreut haben! Auch in diesem Heft geht es schwerpunktmässig um geplante Anpassungen im Mehrwertsteuerrecht, die durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ausgelöst werden und deren Ziel es ist, Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der…
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Mehrwertsteuerliche Folgen von COVID-Geldern

Die Abhandlung von Markus Metzger befasst sich mit der im Mai veröffentlichten Verwaltungspraxis der ESTV zu den mehrwertsteuerlichen Folgen von COVID-Geldern aus der öffentlichen Hand und kontextualisiert einen pragmatischen Entscheid zugunsten der Steuerpflichtigen im Spannungsfeld von Subventionen vs. Vorsteuerkürzungen.
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E-Commerce: mehrwertsteuerliche Änderungen in der Europäischen Union zum 1. Juli 2021

Wenn zum 1. Juli 2021 der zweite Teil des "E-Commerce Package" in Kraft tritt, ändern sich einerseits die Regelungen zum Online-Handel grundlegend, andererseits gibt es Erleichterungen für Unternehmen, die Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen. Atanas Mateev gibt einen Überblick der weitreichenden mehrwertsteuerlichen Implikationen des Digitalpakets.
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Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen

In den Rechtssachen "Ryanair" und "Sonaecom" konnten Holdinggesellschaften beabsichtigte Verwaltungsdienstleistungen an die Zielgesellschaften aufgrund des Scheiterns der geplanten Akquisition nicht erbringen. Während das Misslingen der Akquisition dem Vorsteuerabzug in der Rechtssache "Ryanair" nicht schadete, hat der EuGH das Abzugsrecht im Sonaecom-Urteil in doppelter Hinsicht eingeschränkt. Seiler kommentiert das Urteil C-42/19 und zieht den Vergleich zur Schweizer Rechtslage.
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