Es liegen Versicherungsverhältnisse vor, die unstreitig unter die rückkaufsfähigen Leibrentenverträge fallen. Streitig und zu prüfen ist die Frage nach der zutreffenden vermögenssteuerlichen Erfassung des Rentenstammrechts. Das Bundesgericht hat die aufgeworfene Rechtsfrage in BGE 138 II 311 abschliessend erörtert; es handelt sich dabei um die Klärung einer harmonisierungsrechtlichen Frage, die für alle Kantone in gleicher Weise verbindlich ist. In der Folge revidierte der Landrat des…