7 Verrechnungssteuer Rückerstattung; Verschulden (VStG; ZH) Bei fahrlässiger oder unverschuldeter Nichtdeklaration ist die Rückerstattung der Verrechnungssteuer erst dann durch Art. 23 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 VStG ausgeschlossen, wenn hinsichtlich der fraglichen Betreffnisse kein Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren mehr hängig ist – und auch nicht mehr eingeleitet werden kann – und sie deshalb endgültig nicht mehr mit der Einkommens- und der Vermögenssteuer…