Liebe Leserschaft
Wir beginnen diese dritte Ausgabe mit einem Artikel von Urs Kipfer, der den Werklieferbegriff in Deutschland thematisiert. Werklieferungen haben eine massgebliche Einschränkung erfahren, die spätestens seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland umgesetzt werden musste und für Schweizer Lieferanten zu neuen Beurteilungen in Bezug auf eine Mehrwertsteuerpflicht in Deutschland führen kann. Auch mehr als ein Jahr nach dieser Umsetzung ist dieses Thema praxisrelevant.
In der letzten Ausgabe haben Peter Pichler und Julia Wagenthaler über die Vereinfachung bei Dreiecksgeschäften berichtet; aufgrund eines Urteils des höchsten Gerichtes in Österreich haben diese eine auch für Unternehmungen in der Schweiz nützliche Erleichterung erfahren. In dieser Ausgabe doppeln sie nach und zeigen zusätzlich noch die Konsequenzen möglicher Fehler in der Abwicklung dieser Dreiecksgeschäfte sowie auch interessante Sanierungsmöglichkeiten aus österreichischer Sicht auf.
Die aktuellen Sanktionen geben nach wie vor viel zu reden. Philippe Reich zeigt in seinem Artikel die Bedeutung und die Perspektiven der Russland-Sanktionen aus Schweizer Sicht auf. Er zeigt dabei auch die Entwicklung dieser Sanktionen in der Schweiz und wagt einen Ausblick.
Der Schluss dieser Ausgabe gehört der Rechtsprechung Schweiz mit zwei Bundesgerichtsurteilen sowie einem Kurzhinweis und drei Bundesverwaltungsgerichtsurteilen sowie ebenfalls einem Kurzhinweis. Danach folgt die Rechtsprechung Ausland mit drei weiteren Urteilen.
Ich wünsche Ihnen einen goldenen Herbst.