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In Kürze 2/2021

In Kürze 2/2021

Regine Schluckebier

Regine Schluckebier

Rechtsanwältin,
MWST-Expertin FH, Chefredaktorin der Zoll + MWST Revue

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In Kürze 2/2021
Ausgabe
Seite(n)
1-2

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Zunächst einmal herzlichen Dank für die erfolgten positiven Rückmeldungen auf unsere thematische Öffnung, die uns sehr gefreut haben!

Auch in diesem Heft geht es schwerpunktmässig um geplante Anpassungen im Mehrwertsteuerrecht, die durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ausgelöst werden und deren Ziel es ist, Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen.

Im Schweizer MWSTG sind zwar seit 2019 ausländische Versandhandelsunternehmen, die Gegenstände in die Schweiz liefern, steuerpflichtig, wenn sie jährlich mindestens CHF 100 000.– Umsatz aus sogenannten «Kleinsendungen» erzielen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die angestrebte Wettbewerbsgleichheit zwischen ausländischen und inländischen Anbietenden durch diese Versandhandelsregelung nur unzureichend erreicht werden kann. In einer teilweisen Umsetzung der Motion Vonlanthen 18.3540 sollen deshalb die Plattformen neu als Lieferanten und Lieferantinnen der mit ihrer Unterstützung verkauften Gegenstände gelten und dafür die Mehrwertsteuer entrichten. Ausserdem kann die ESTV administrative Massnahmen gegen ausländische Plattformen oder Versandhandelsunternehmen verfügen, wenn sich diese zu Unrecht nicht als steuerpflichtige Personen haben eintragen lassen oder ihren Deklarations- und Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäss nachkommen. Annina Müller von der Eidgenössischen Steuerverwaltung schildert in ihrem Beitrag sehr differenziert die vorgesehenen Anpassungen des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts, die 2023 in Kraft treten sollen und beleuchtet auch die geplanten Administrativmassnahmen, die die ESTV ergreifen kann.

Geradezu spiegelbildlich finden Sie als zweiten Beitrag die von mir verfasste Darstellung der Besteuerung der Fernverkäufe unter Einbindung von elektronischen Schnittstellen im europäischen Mehrwertsteuerrecht, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten wird. So haben Sie als Leser die Möglichkeit, die geplanten Besteuerungssysteme in der Schweiz und der EU in diesem Bereich zu vergleichen und die Ähnlichkeiten, aber auch die Unterschiede, gegenüberzustellen.

Markus Metzger befasst sich in seinem Beitrag mit der im Mai veröffentlichten Verwaltungspraxis der ESTV zu den mehrwertsteuerlichen Folgen der COVID-Beiträge, die von der öffentlichen Hand an steuerpflichtige Personen entrichtet wurden. Hier geht es um die wichtige Frage, ob es – trotz Vorliegens von Subventionen  zu einer Vorsteuerkürzung kommt. Hier hat die ESTV einen pragmatischen Entscheid zugunsten der Steuerpflichtigen getroffen.

Der Rechtsprechungsteil enthält mehrwertsteuerliche Urteile des Bundesgerichts zu wichtigen Fragen der Solidarhaftung sowie mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu aktuellen Zoll- und Mehrwertsteuerfragen. In der Übersicht über die Rechtsprechung des EuGH möchte ich Ihr Augenmerk auf die Entscheidung «QM» lenken, bei der es um die Überlassung von Beförderungsmitteln an Arbeitnehmer geht und die wichtige Frage, wann diese Überlassung keine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt. Auch das Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil Anträge im Vorsteuervergütungsverfahren aus formellen Gründen abgelehnt wurden, ohne dass es dem Antragsteller ermöglicht wurde, seinen Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu ergänzen, ist lesenswert.

Bleiben Sie uns weiterhin gewogen und bleiben Sie dran!