Da es sich bei der Einsprachefrist um eine gesetzliche oder peremptorische Frist und damit eine Verwirkungsfrist handelt, geht das materielle oder prozessuale Recht insgesamt unter, falls nicht sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen innerhalb der 30 Tage erfüllt werden. Beim umfassend zu erbringenden Nachweis darüber, dass die Veranlagung «offensichtlich unrichtig» ausgefallen sei, handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung. Die blosse Beweisofferte ist nicht ausreichend, um die Frist…